Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

18.06.2013, 21:28

Auffahrunfall

Hey,
Hatte vor kurzem meinen ersten selber verursachten Unfall, auffahrunfall. Schaden am anderem Auto (kein luxusauto): Kleine delle hinten an der stoßstange, nur aus näherer betrachtung sichtbar. Bei meinem Auto war nur das Nummernschild vorne verbeult. Dachte mir um meine Einstufung bei der Versicherung nicht zu verlieren den Schaden selber zu bezahlen. Nun meinte die Besitzerin sie hat sich Kostenvoranschlag machen lassen der 2000 € beträgt. Ich hatte selber einen ähnlichen Unfall vor paar Jahren mit meinem Toyota Yaris damals wo ich hinten eine deutlich größere Beule hatte an der stoßstange (diese wurde ausgetauscht), waren damals 500€.
Ist der Kostenvoranschlag realistisch? Was sind meine Möglichkeiten?

2

18.06.2013, 21:42

mir ist vor 1,5 jahren auch mal jemand reingefahren und man hat bei mir kaum etwas gesehen. jedoch hat sich heraus gestellt, dass angeblich die einparksensoren beschädigt waren. hat die versicherung von dem typen glaube ich 2500€ gekostet...
cheater and die wand!

3

19.06.2013, 07:13

Einfach die
  • [ ] Russenmafia
  • [ ] Hells Angels
  • [ ] Örtliche Nazivereinigung
den Fall prüfen lassen.

Meist kostet es dann weniger.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

4

19.06.2013, 10:24

egal was passiert ist, der geschädigte versucht natürlich soviel wie möglich aus dieser nummer raus zu holen. im kfz-bereich gibt es soviel legalen "betrug", das ist schon der wahnsinn.

bei der fachwerkstatt kostet die beule und lackierung immer schon das doppelte vom marktpreis. hole ich mir jetzt einen kostenvoranschlag ein und mache es beim schrauber um die ecke und ich kriege die kosten zwar ohne mwst. vom kostenvoranschlag habe ich 40% in der eigenen tasche...

hatte auch mal einen auffahrunfall, bei dem mein auto von hinten beschädigt wurde. von außen war nur die kofferraumklappe eingedrückt, an der stoßstange hat man lediglich kratzer gesehen. unter der stoßstande hat sich aber die ganze karosserie verzogen. war ein totalschaden und ich habe wiederbeschaffungswert bekommen und bin noch 2 jahre mit dem auto weiter gefahren.

5

19.06.2013, 12:58

zahlt die versicherung denn immer das, was auf dem kostenvoranschlag steht? warum übernehmen die nicht einfach nur die rechnung mit dem, was es letztendlich tatsächlich gekostet hat?

kann die leute aber verstehen. wenn jeman das auto kaputt fährt würd ich das auch nicht nur so mittelmäßig machen lassen sondern schon richtig. bzw für das richtig reparieren lassen wenigstens das geld mitnehmen, wenn ich bereit bin mit dem schaden weiter zu fahren. kenn mich da nicht so aus, hatte noch nie n unfall
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

6

19.06.2013, 13:15

also nochmal, man kann mit einer versicherung per kostenvoranschlag abrechnen. diese übernimmt die kosten, nur ohne mehrwertsteuer... es gibt immer wieder "gute" gründe, warum man sein auto nach einem unfallschaden überhaupt nicht mehr reparieren lässt. dementsprechend wird der schaden dann über kostenvoranschlag abgerechnet.

7

19.06.2013, 15:22

warum ohne mehrwertsteuer ?

9

19.06.2013, 15:57

edit

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (05.01.2020, 08:27)


10

19.06.2013, 18:58

warum ohne mehrwertsteuer ?

Weil man bei einem Kostenvoranschlag keine Leistung erbracht hat.
Es wird davon ausgegangen, dass beim Einreichen eines Kostenvoranschlages der Schaden nicht repariert wird. Somit arbeitet keiner und es wird auch kein Teil verkauft. Somit wird das nicht besteuert. Bei einer Rechnung, tatsächlich erbrachte Personal- und Materialleistung, wird der volle Betrag erstattet, sofern es sich nicht um einen Firmenwagen handelt.

11

19.06.2013, 19:07

edit

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (05.01.2020, 08:27)


12

19.06.2013, 20:55

Noch gebildeter:

§ 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

13

20.06.2013, 08:26

Glaub Rommel verwechselst DRDK_Jack mit SenF_Jack

Da ist noch ein wenig mehr starke Bildung nötig ?(
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

14

20.06.2013, 09:31

Glaub Rommel verwechselst DRDK_Jack mit SenF_Jack

Da ist noch ein wenig mehr starke Bildung nötig ?(



:bounce: :P :bounce: